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Stadtinfo
Stadt des Tages: Gran Canaria
Gran Canaria ist die drittgrößte der Kanarischen Inseln und Teil der spanischen Provinz Las Palmas. [mehr...]
Geografie
210 km von der Nordwestküste Afrikas entfernt liegt die annähernd kreisrunde Vulkaninsel mit einem Durchmesser von ca. 45 km und einer Fläche von 1.532 km2 zwischen ihren größeren Nachbarinseln Teneriffa im Westen und Fuerteventura im Osten [mehr...]
Geschichte
Gran Canaria war seit 3000 v. Chr. von den Guanchen bevölkert, bis sie im 15. Jahrhundert von Spanien in Besitz genommen wurde. Die Guanchen waren Höhlenbewohner. [mehr...]
Tourismus : Sehenswürdigkeiten
Der malerische Fischerort Puerto de Mogan
Die Dünen von Maspalomas
Palmitos Park - Paradiesischer Palmen- und Vogelpark
Der Trinkwasser-Staudamm im Barranco oberhalb von Maspalomas im Hinterland
Gemäß der Verfassung vom 7. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie (Art. 1, Abs. 3 der spanischen Verfassung).
Der Königstitel ist erblich.
Der derzeitige König ist Juan Carlos I..
Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Thronfolger ist Prinz Felipe de Borbón y Grecia, der gleichzeitig den Titel Fürst von Asturien (PrÃÂncipe de Asturias) trägt. Sitz der Königsfamilie ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid.
Die Rolle der spanischen Krone wird in der Verfassung im wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt. Darüber hinausgehende Funktionen des Königs sind die Bestätigung von Gesetzen und die Ernennung und die Entlassung des Regierungschefs.
Das oberste Gesetzgebungsorgan in Spanien ist das Parlament (Cortes Generales). Die Cortes unterteilen sich in zwei Kammern, das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und den Senat (Senado). Die 350 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden per Direktwahl für vier Jahre gewählt.
Der Senat besteht aus 259 Sitzen.
Davon werden 208 Mitglieder direkt vom Volk gewählt und die restlichen 51 von den Parlamenten der autonomen Regionen bestimmt. Senatoren werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
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